Wie kann die Vorsorge gestaltet werden?
Die Vorsorge kann bereits mit dem Ordnen der eigenen Papiere beginnen.
Zur Beurkundung wird im Sterbefall die beglaubigte Abschrift des Familienbuches benötigt. Die Familienbücher werden seit 1958 geführt, bei Eheschließungen vor 1958 genügt das Stammbuch. Bei ledig verstorbenen ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Bei verwitwet verstorbenen zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners. Sind die Ehepartner geschiedenen, ist das rechtskräftige Scheidungsurteil beizufügen (falls nicht im Familienbuch eingetragen).
Sind die Papiere wie oben beschrieben geordnet, kann im Todesfall der Bestatter den Sterbefall beim zuständigen Standesamt anzeigen.
Weitere Vorsorge kann getroffen werden, wenn man sich zu Lebzeiten im Klaren ist, für welche Bestattungsform man sich entscheidet. In vielen Fällen kann ihr Beerdigungsinstitut einen Bestattungsauftrag mit Ihnen ausarbeiten. Hier wird dann alles festgehalten – bis hin zur Patientenverfügung.
Vorsorge, gerade auch in finanzieller Hinsicht, kann schon in jungen Jahren getroffen werden. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung.
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